AGB
Geschäfts- und
Lieferbedingungen
Allgemeine Bestimmungen
1)Unsere Angebote und Dienstleistungen sind ausschließlich für den gewerblichen
Handel , industrielle Betriebe und dem Handwerk bestimmt. Die Lieferungen,
Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners sind für den Verkäufer nur bindend, wenn diese ausdrücklich
schriftlich anerkannt werden.
2) Im Übrigen sind entgegenstehende Geschäftsbedingungen dem Verkäufer
gegenüber rechtsunwirksam, ohne dass es eines ausdrücklichen Widerspruchs des
Verkäufers hiergegen bedarf. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf
seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3) Alle Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch den Verkäufer. Von diesem Schriftformerfordernis kann nur
aufgrund schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer
abgewichen werden.
4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
5) Die Rechtsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss sonstigen
Kollisionsrechts.
Vertragsschluss/Übertragung von Rechten
und Pflichten/Vollmacht
1)Die von dem Verkäufer beauftragten Handelsvertreter sind zum Abschluss von
Kaufverträgen nicht berechtigt. Sie nehmen lediglich den Kaufantrag des Käufers
entgegen.
2)Lehnt der Verkäufer nicht binnen von 4 Wochen nach dem Auftrag des Käufers
die Durchführung des Kaufvertrages ab, so gilt die Bestätigung als erteilt und
der Kaufvertrag ist zustande gekommen.
3)Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
Preise/Zahlungsbedingungen
1) Alle Preise verstehen sich wenn keine anderweitige Vereinbarung getroffen
rein Netto ab Lager Busdorf des Verkäufers
2) Kosten des Transports und der Transportversicherung sind in dem im Auftrags
bzw. Rechnungsformular angegebenen Gesamtpreis nicht enthalten und gehen
gesondert zulasten des Käufers.
3) Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die in dem Antragsformular
festgelegten Zahlungsvereinbarungen.
4) Der Abzug vom Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
5) Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug so ist die Geldschuld während des
Verzuges gemäß den gesetzlichen Regelungen zu verzinsen. Es steht dem Verkäufer
frei, einen höheren Zinssatz durch Vorlage konkreter Nachweise zu verlangen.
6) Bleibt bei Ratenzahlungsvereinbarungen der Käufer mit einer Rate 2 Wochen
nach Fälligkeit im Rückstand oder wird über sein Vermögen die Insolvenz
eröffnet, so wird der gesamte Restkaufpreis fällig.
7) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Verkäufer anerkannt sind.
Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Lieferung
1) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede
des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2) Ist der Verkäufer mit der Lieferung mehr als 12 Wochen in Verzug, haftet er
nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von dem
Verkäufer zu vertretenen oder einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung
beruht.
3) Der Käufer leistet bei Auftragserteilung an den Verkäufer eine Anzahlung von
mindestens 50% auf den Nettokaufpreis des zu liefernden Artikel. Diese ist
Bargeldlos innerhalb 10 Tagen an den Verkäufer nach Zustellung der Vorkassenrechnung
zu begleichen.
Gefahrübergang
1) Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung
der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der
Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung bestimmten
Person oder Anstatt auf den Käufer über.
2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug mit der Abnahme ist.
Abnahmeverzug/Vertragsverletzung/Nichterfüllung
1) Kommt der Käufer in Abnahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, oder erfüllt er seinen Vertrag nicht, oder tritt er
unberechtigt vom Vertrag zurück, oder er widerruft diesen unberechtigt, ist der
Verkäufer berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
2) Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer
vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens 30 % des
Nettokaufpreises fordern, soweit der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden
überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist.
3) Im übrigen ist der Verkäufer berechtigt, den ihm entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche des Verkäufers bleiben vorbehalten.
Gewährleistung und Mängelhaftung
1) Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich nach
Anlieferung auf Mängel und Schäden hin zu überprüfen. Die Mängelanzeige ist dem
Verkäufer gegenüber ohne schuldhaftes Zögern abzugeben. Mängelrügen bedürfen
der Schriftform.
2) Der Käufer erhält auf alle gelieferten Geräte des Verkäufers ab Übergabe des
Kaufgegenstandes an den Käufer 12 Monate Materialgarantie ohne Verschleissteile
Es sei denn es sind abweichende
Garantielaufzeiten vereinbart worden.
3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Verkäufer nach seiner Wahl
zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer
neuen mangelfreien Sache berechtigt.
4) Schlägt die Nacherfüllung mehrfach fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein
Rücktrittsrecht zu.
5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem
Gefahrenübergang.
6) Bei Eingriffen von unberufener Seite in den Kaufgegenstand erlischt der
Anspruch auf Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn der
Käufer die Vorschriften des Verkäufers oder der Lieferfirma durch
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung über die Behandlung des Kaufgegenstandes
nicht befolgt hat.
7) Alle während der Gewährleistung defekt werdenden Teile des Kaufgegenstandes
werden kostenlos nach Eingang der mangelhaften Sache umgetauscht. Der Einbau
erfolgt durch den zuständigen
Kundendienst. Die Auftragserteilung an den Kundendienst erfolgt durch den
Käufer . Äußere Beschädigungen, die durch Verschulden des Käufers oder seines
Personals entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung. Das Gleiche gilt
für alle elektrischen Teile und solche Teile, die einem normalen Verschleiß
unterliegen.
8) Für Verluste, die durch Störungen an den gelieferten Gegenständen innerhalb
der Gewährleistung entstehen oder für Verluste, die dadurch entstehen, dass der
Kaufgegenstand während der Gewährleistung vorübergehend nicht benutzt ist, kann
kein Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht werden.
Im
Falle einer wirksamen Kaufwandlung sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggf. gezogene Nutzungen durch den Käufer des Vertragsgegenstand anzurechnen.
9) Bei grob fahrlässigen und vorsetzlichen Pflichtverletzungen beschränkt sich
unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei grob fahrlässigen und
vorsätzlichen Pflichtverletzungen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bleibt unberührt.
Geringfügige
optische Abweichungen vom veröffentlichtem Bildmaterial unserer
Internetinserationen bzw. Fotoübermittlung zum Vertragsgegenstand berechtigen
den Käufer nicht zur Kaufwandlung oder Minderung.
10) Der Verstoß des Käufers gegen seine Verpflichtung aus ¤ 7 Ziffer 1)
schließt jedwede Sachmängelhaftung des Verkäufers aus.
Gesamthaftung
1) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in ¤ 7 und ¤ 8 vorgesehen
ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
ausgeschlossen. Der Haftungsmaßstab von ¤ 7 ist insbesondere anzuwenden auf
Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger
Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von
Sachschäden gemäß ¤ 823 BGB.
2) Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadenersatzhaftung unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Eigentumsvorbehalt
1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer dies auf
eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3) Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat uns der Käufer
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß ¤ 771 ZPO
erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß ¤ 771 ZPO zu erstatten, haftet
der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Ebenso hat uns der Käufer den
eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.
4) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers,
insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer
2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
5) Eine Weiterveräußerung der Ware ist untersagt.
Gerichtsstand/Erfüllungsort
1) Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir
sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen
Gericht zu verklagen.
2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts
ist ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.